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Allgemeine Geschäftsbedingungen
12 / 2008

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Fa. Hoffmann Speedster Teile Vertriebs GmbH (nachstehend Verkäufer genannt) und dem Käufer abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Waren. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit für alle Angebote, Verkäufe sowie Leistungen aus unserem Programm. Die nachfolgend stehenden Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit ab dem 01.12.2008.
3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständige beruflichen Tätigkeit handelt. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
Die Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot, welches der Verkäufer nach seiner Wahl innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen kann.

§ 3 WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
WIDERRUFSRECHT:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.  Die Frist beginnt frühestens am Tage nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

Hoffmann Speedster Teile Vertriebs GmbH
Geschäftsführer: Heino Fruhen
Gerberstr. 138-142
D – 41748 Viersen
E-Mail: info@hoffmann-speedster.com
Telefax: +49 / 21 62 / 3 36 48
Telefon: +49 / 21 62 / 9 32 60

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.
WIDERRUFSFOLGEN: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit Empfang.
- Ende der Widerrufsbelehrung -

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise des Verkäufers verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen mit dem Käufer getroffen wurden, sind in dem Preis Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten nicht enthalten.
3. Bestellungen mit einem Warenwert von unter 25,00 Euro können aus organisatorischen Gründen nicht ausgeführt werden.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.

§ 5 Lieferbedingungen

1. Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse zzgl. der Versandkosten, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist.
2. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
3. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um eine Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
5. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
7. Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
8. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges des Verkäufers bleiben unberührt.
9. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

§ 6 Gefahrübergang

1. Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache  mit der Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe der Kaufsache steht der Annahmeverzug des Käufers gleich.
2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

§ 7 Gewährleistung/Haftung

1. Weist der Verkaufsgegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, ist der Verkäufer – unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen -  zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
4. Der Verkäufer haftet unbeschadet der Regelung in § 5 Nr. 3-8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Eine Haftung des Verkäufers ist insbesondere ausgeschlossen, für das Risiko des Einbaus, der Verwendung und im Falle eines Defekts für den Aus- und Einbau der Teile. Weiterhin wird keine Haftung übernommen für alle direkten oder indirekten Folgekosten, wie z.B. Lohnkosten, Materialkosten usw., die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Einbau und der Verwendung des oder der von dem Verkäufer gelieferten Artikel bestehen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten  zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind von dem Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.
4. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung des Verkäufers nicht nach, so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Erlös der Verwertung ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers anzurechnen, wobei angemessen Verwertungskosten von dem Verkäufer mitangerechnet werden können.
5. Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist er berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug gerät. Ist dies jedoch der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 12 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Kundendaten, die anlässlich der Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Vom Kunden übermittelte persönlichen Daten werden nur – in Dritten unzugänglicher Weise, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist; auf die Unsicherheit von E-Mail wird hingewiesen – gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Abrechnung erforderlich ist. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, sofern der Kunde diese freiwillig übermittelt, etwa im Rahmen einer Anfrage, einer Registrierung oder einer Bestellung. Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten oder Transportunternehmen, zu Abrechnungszwecken - erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Der Kunde kann die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. In diesem Falle werden die personenbezogenen Daten gelöscht, ebenso wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr notwendig sind. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen.

§ 13 Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers.
3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. In diesem Falle treten an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Bestimmungen.

Hoffmann Speedster Teile Vertriebs GmbH
Geschäftsführer: Heino Fruhen
Gerberstr. 138-142
D – 41748 Viersen
E-Mail: info@hoffmann-speedster.com
Telefax: +49 / 21 62 / 3 36 48
Telefon: +49 / 21 62 / 9 32 60

Hinweis gemäß Verpackungsverordnung

Gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

 
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung unter Hoffmann Speedster Teile Vertriebs GmbH
Gerberstr. 138-142
D – 41748 Viersen
E-Mail: info@hoffmann-speedster.com
Telefax: +49 / 21 62 / 3 36 48
Telefon: +49 / 21 62 / 9 32 60

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackung kostenfrei entgegen nimmt.
Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken
Hoffmann Speedster Teile Vertriebs GmbH
Gerberstr. 138-142
D – 41748 Viersen


Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.