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Vom 1.10.1971

 

Es gibt Tage, die möchte man am liebsten aus dem Kalender streichen. So geht es vielen Auto-Individualisten mit dem 1.10.1971. Dieser fast zwanzig Jahre zurückliegende Tag bereitet ihnen immer wieder Sorgen.

Am 1.10.1971 traten in Deutschland Gesetze in Kraft, die den maximal zulässigen Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen verbindlich festlegten. Eigentlich eine ganz vernünftige Sache, möchte man meinen. Leider lassen sich aber manchmal keine Parallelen zwischen dem Sinn und Zweck dieser Gesetze und deren praktischer Auswirkung ziehen.

Baut man heute den durchaus zeitgemäßen Motor eines Golf oder Passat (die Hoffmann-Speedster-Adapterplatte macht's möglich) in seinen Käfer, kann man guten Gewissens davon ausgehen, der Umwelt einen großen Gefallen zu tun. Daß das Abgasverhalten eines modernen Triebwerks unserer Atemluft weit weniger schadet als das einer von der Konstruktion her 50 Jahre alten Maschine, liegt auf der Hand.

Wenn Sie jetzt glauben, Ihren 73er Käfer ohne weiteres auf eine umweltfreundliche, wassergekühlte oder sogar leise Kraftquelle umstellen zu können, irren Sie sich gewaltig! Obwohl der Umwelt-Vorteil wirklich auf der Hand liegt, scheitern Sie am 1.10.1971!

Ist Ihr Wagen nach oder auch seit diesem Datum erstmals für den Straßenverkehr zugelassen worden, muss ein Nachweis über das Abgasverhalten des darin befindlichen Motors geführt werden können. Dabei ist es nicht bei einer von der ASU bekannten CO2-Wert-Messung getan. Auch der Schadstoffausstoß in verschiedenen Belastungszuständen muss nachgewiesen werden.

Für serienmäßige Käfermotoren hat das Volkswagenwerk selbstverständlich alle erforderlichen Gutachten erstellen lassen. Daher ist der Austausch von Serienmotoren, auch wenn Leistung und Hubraum nicht übereinstimmen, in den meisten Fällen dann kein Problem, wenn die Motoren nicht älter als der Wagen selbst sind.

Ein Golf- oder Passat-Motor ist zwar auch abgasgeprüft, aber nicht für den Käfer. Selbst wenn sich der Käfer gewichtsmäßig mit dem Golf vergleichen lässt (denn auch darauf kommt es an), ist es unmöglich eine unveränderte Golf-Auspuffanlage im Käfer unterzubringen. Daraus könnte sich ja eine Änderung des Abgasverhaltens ergeben. Und weil das eben so sein könnte, benötigt man für solch einen zweifelsfrei umweltfreundlichen Umbau ein wirklich sehr, sehr teures Abgasgutachten. Außer man besitzt einen Wagen, der eben vor dem 1.10.1971 zugelassen wurde.

Damit hoffen wir zunächst in aller Ausführlichkeit und für jedermann verständlich dargestellt zu haben, worum es hier geht. Es liegt uns also keineswegs am Herzen Gesetzeslücken zu nutzen, um die Umwelt zu verpesten. Ganz im Gegenteil. Schließlich gibt es eine Menge moderner, sauberer Motoren, die sich mittels Hoffmann-Speedster-Adapterflansch in den Käfer verpflanzen lassen. Schon aus Kostengründen wird niemand für alle dadurch für den Käfer in Frage kommenden Motoren ein Abgasgutachten erstellen lassen.

In einem Fall sprangen wir allerdings ins kalte Wasser! Für den 1,6l-GTI-Motor mit 110 PS ließen wir ein Gutachten erstellen. Vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug erfüllt die fahrwerks- und bremsen-technischen Voraussetzungen, darf es bis Ende 1983 erstzugelassen worden sein. Mehr darüber finden Sie in diesem Katalog unter der Überschrift "GTI-Motor im Käfer".

 

Und noch ein Hinweis:

Die am 1.10.1971 in Kraft getretenen Abgasgesetze haben nichts mit der ASU zu tun. Jedes Auto, dessen Erstzulassung nach dem 30. Juni 1969 stattfand (also ab 1.7.69), muss zur ASU. Hier wird aber nur das Abgasverhalten im Stand überprüft. Wie man sich unschwer vorstellen kann, ist der Prüfungsaufwand unvergleichlich geringer und daher auch vom finanziellen Aufwand her nicht nennenswert.



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