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Teile Vertriebs GmbH Gerberstr. 138-142 D - 41748 Viersen Telefon +49 / 21 62 / 9 32 60 Fax +49 / 21 62 / 3 36 48 |
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Käfer |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
12 / 2008
1. Die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Fa. Hoffmann
Speedster Teile Vertriebs GmbH (nachstehend Verkäufer genannt) und dem Käufer
abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Waren. Abweichende Bedingungen
des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den
Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Frühere Allgemeine
Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit für alle Angebote,
Verkäufe sowie Leistungen aus unserem Programm. Die nachfolgend stehenden
Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit ab dem 01.12.2008.
3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt,
der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person
oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständige beruflichen Tätigkeit handelt.
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von
Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich
Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen
werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den
Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass
der Verkäufer diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
Die Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot, welches der Verkäufer nach
seiner Wahl innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
oder durch Zusendung der Ware annehmen kann.
Hoffmann Speedster Teile
Vertriebs GmbH
Geschäftsführer: Heino Fruhen
Gerberstr. 138-142
D – 41748 Viersen
E-Mail: info@hoffmann-speedster.com
Telefax: +49 / 21 62 / 3 36 48
Telefon: +49 / 21 62 / 9 32 60
Das
Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.
WIDERRUFSFOLGEN: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
herauszugeben. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit Empfang.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
1. Die Preise des Verkäufers verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen mit dem Käufer
getroffen wurden, sind in dem Preis Verpackungs-, Versand- und
Versicherungskosten nicht enthalten.
3. Bestellungen mit einem Warenwert von unter 25,00 Euro können aus
organisatorischen Gründen nicht ausgeführt werden.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von dem Verkäufer anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch
auf dem selben Kaufvertrag beruht.
§ 5 Lieferbedingungen
1. Die Lieferung erfolgt nur
gegen Vorkasse zzgl. der Versandkosten, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes
vereinbart ist.
2. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind,
sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
3. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann
oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden
Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um eine Fixgeschäft handelt oder der
Käufer infolge des vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist,
sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
5. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der
Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von
dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt ist.
7. Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht
wesentlichen Vertragspflicht, ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete
Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des
Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
8. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges des
Verkäufers bleiben unberührt.
9. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem
Käufer zumutbar ist.
§ 6 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe auf den Käufer über. Der
Übergabe der Kaufsache steht der Annahmeverzug des Käufers gleich.
2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der
Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
§ 7 Gewährleistung/Haftung
1. Weist der Verkaufsgegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, ist der Verkäufer –
unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der
Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder
Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem
Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann
der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt.
4. Der Verkäufer haftet unbeschadet der Regelung in § 5 Nr. 3-8 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen
Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von
der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden,
die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist
des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen.
5. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
sind (Kardinalpflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in
typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der
Verkäufer im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen
Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des
Verkäufers betroffen ist.
6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Eine Haftung des Verkäufers ist insbesondere
ausgeschlossen, für das Risiko des Einbaus, der Verwendung und im Falle eines
Defekts für den Aus- und Einbau der Teile. Weiterhin wird keine Haftung
übernommen für alle direkten oder indirekten Folgekosten, wie z.B. Lohnkosten,
Materialkosten usw., die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Einbau und der
Verwendung des oder der von dem Verkäufer gelieferten Artikel bestehen. Soweit
die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich
das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag
vor.
2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines
Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten und uns alle Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich
sind. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die
durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind von dem Käufer auf das Eigentum des
Verkäufers hinzuweisen.
4. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung des Verkäufers nicht nach, so
kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden
Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden
Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch den
Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach
Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Erlös der
Verwertung ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers anzurechnen, wobei
angemessen Verwertungskosten von dem Verkäufer mitangerechnet werden können.
5. Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit oder ist er eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist er
berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen
dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich
Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach
Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der
Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich
der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug
gerät. Ist dies jedoch der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer
die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 12 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Kundendaten, die anlässlich der Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Vom Kunden übermittelte persönlichen Daten werden nur – in Dritten unzugänglicher Weise, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist; auf die Unsicherheit von E-Mail wird hingewiesen – gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Abrechnung erforderlich ist. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, sofern der Kunde diese freiwillig übermittelt, etwa im Rahmen einer Anfrage, einer Registrierung oder einer Bestellung. Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten oder Transportunternehmen, zu Abrechnungszwecken - erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Der Kunde kann die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. In diesem Falle werden die personenbezogenen Daten gelöscht, ebenso wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr notwendig sind. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen.
§ 13 Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
1. Die Beziehungen zwischen
den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand der
Geschäftssitz des Verkäufers.
3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. In diesem Falle treten an die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Bestimmungen.
Hoffmann Speedster Teile Vertriebs GmbH
Geschäftsführer: Heino Fruhen
Gerberstr. 138-142
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